Lizenzgebühr für Serviceverpackungen

Seit 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Dieses hat einige relevante Veränderungen mit sich gebracht. Wir informieren Sie auf dieser Seite, was es damit auf sich hat und wie Sie die Lizenzgebühren über uns abrechnen lassen können.

Nach dem aktuellen Gesetz ist der Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen verpflichtet, ein Duales System gegen entsprechende Lizenzierung mit der Rücknahme und Verwertung der Serviceverpackungen zu beauftragen und eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Serviceverpackungen zu erstellen.

Erstinverkehrbringer im Sinne der Verpackungsverordnung ist derjenige, der im Geltungsbereich der Verordnung mit Ware befüllte Verpackungen erstmals an Dritte weitergibt. Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen sind somit z.B. Metzger, Bäcker, Restaurants und Betriebe der Fast-Food-Gastronomie, also Sie.

Serviceverpackungen sind gemäß §3 VerpackV „Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen sowie Einweggeschirr.“ D.h. dazu gehören u.a. Becher für Kaltgetränke und Heißgetränke, Menüschalen mit und ohne Deckel, Snackboxen, Schalen für Suppen, Salate etc. und Tüten / Beutel.

Für die sogenannten "Serviceverpackungen" besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Serviceverpackungen bereits lizenziert über uns beziehen.

Wenn Sie das tun wollen, wählen Sie im Bestellvorgang im Warenkorb einfach den Button „Lizenzierung aktivieren“ aus. Die Lizenzgebühren für alle lizenzierungspflichtigen Artikel werden dann automatisch Ihrem Warenkorb hinzugefügt, auf allen Ihren Belegen aufgeführt und in Rechnung gestellt.

WICHTIGE ÄNDERUNGEN ab dem 1. Juli 2022

Am 1. Juli 2022 treten Änderungen des Verpackungsgesetzes in Kraft: Neu ist die Pflicht zur Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn sie diese Verpackungen vollständig systembeteiligt erwerben. (Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister)
Eine Übersicht zu den Neuerungen finden Sie hier bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/themenpakete/uebersicht-aenderungen-verpackg

Allgemeine Informationen zum Verpackungsgesetz erhalten Sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/).

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie hierzu gerne.